Familienforschung
Kirchenbücher, Archive, Benutzungsregeln, Datenbank
Kirchenbücher
Die Kirchenbücher der Kirchengemeinden im Evangelischen Kirchenkreisverband Schlesische Oberlausitz (KKVSOL) befinden sich in den zuständigen Pfarrämtern. Die meisten Kirchengemeinden haben ihre Kirchenbücher verfilmen lassen. Die Mikrofiches davon können wir den Benutzern vorlegen.
Im Archiv des Evangelischen Kirchenkreisverbandes Schlesische Oberlausitz befinden sich Kirchenbücher einiger Kirchengemeinden der ehemaligen Kirchenprovinz Schlesien und von Kirchengemeinden, die ihre Archivalien dem Archiv übereigneten. Alle bei uns verwahrten Kirchenbücher wurden mikroverfilmt. Die Originale werden, um sie zu schützen, nicht mehr vorgelegt.
Die Mikrofiches, die nach den Benutzungsbestimmungen zur allgemeinen Benutzung freigegeben sind, stehen den Benutzern zur familiengeschichtlichen oder sonstigen Forschung zur Verfügung. Suche in dem: Verzeichnis der Kirchenbücher (Datenbank)
Schlesische Kirchenbücher
Wir sehen und sahen es als unsere Aufgabe an, den Verbleib bzw. Erhalt der schlesischen evangelischen Kirchenbücher zu ermitteln. Die Ergebnisse dieser Arbeit haben wir in einer Kartei gesammelt. Diese umfasst zur Zeit Informationen zu ca. 200 von ehemals ca. 800 Kirchengemeinden der Kirchenprovinz Schlesien.
Bitte beachten Sie, dass die einzelnen (z.B. Geburts-) Orte nicht gleichzeitig Evangelische Kirchengemeinde sind oder war. Es muss zuerst die Zugehörigkeit des Ortes zu einer Kirchengemeinde ermittelt werden.
Für Personen, die aus Orten der ehemaligen Kirchenprovinz Schlesien stammen, deren Kirchenbücher bei uns verwahrt werden und die ihre Personenstandsunterlagen verloren haben, dürfen wir Ersatzurkunden als Nachweise für standesamtliche Unterlagen ausstellen.
Weitere Archive, die schlesische evangelische Kirchenbücher verwahren:
Archiwum Panstwowe we Wroclawiu
ul. Pomorska 2
PL 50-215 Wroclaw
Internet: www.ap.wroc.pl
Bestände dort u.a.:
- Evangelisches Konsistorium für die Provinz Schlesien in Breslau
1614 - 1845
26149 Archiveinheiten - Deposita des Zentralarchivs der Evangelischen Kirche in Breslau
1544 - 1944
200 Archiveinheiten - Evangelische Kirchenbuchstelle in Breslau
1569 - 1945 , 1948
1466 Archiveinheiten
Evangelisches Zentralarchiv in Berlin (EZA)
Evangelisches Zentralarchiv in Berlin
Bethaniendamm 29
10997 Berlin
Telefon: 030 / 22 50 45-0
Email: archiv@ezab.de
Internet: www.ezab.de
Andere Personenstandsunterlagen
Standesamtsunterlagen aus den ehemaligen deutschen Ostgebieten
Standesamt I in Berlin
Schönstedtstraße 5
D-13357 Berlin
Telefon: 030 / 90 269-0
Katholische Kirchenbücher aus den ehemaligen deutschen Ostgebieten
Bischöfliches Zentralarchiv
St.-Petersweg 11-13
D-93047 Regensburg
Telefon: 0941 / 597-2520 Fax: 0941 / 597-2521
Email: archiv@bistum-regensburg.de
Internet: www.bistum-regensburg.de
Adressen für Familienforscher
Archiv Stadt und Kreis Lauban
Archiv Stadt und Kreis Lauban
Kiefelhorn 13
D-38154 Königslutter
Telefon: 05353 / 4000 Fax: 8272
E-Mail: lubania@t-online.de
Internet: www.archiv-lauban.de
Benutzung
1. Persönliche Benutzung
Die
Benutzung erfolgt durch persönliche Einsichtnahme vor Ort. Der
Termin dazu ist schriftlich oder telefonisch mit uns zu vereinbaren
(Benutzungsantrag).
2. Auskünfte
Falls die persönliche Einsichtnahme nicht möglich ist, können auch Auskünfte aus Kirchenbüchern gegeben werden. Private Familienforschung können wir jedoch nur in beschränktem Umfang durchführen. Für die Recherche benötigen wir die Namen und Lebensdaten sowie unbedingt den genauen Geburts- oder Wohnort der gesuchten Person. Die Auskunftserteilung erfolgt immer schriftlich; telefonische Auskünfte sind nicht möglich.
Bei jeder Anfrage ist unbedingt die vollständige postalische Adresse anzugeben (möglichst mit Telefonnummer, Faxnummer, Emailadresse für Rückfragen); sonst ist eine schriftliche Beantwortung nicht möglich!
3. Gebühren
Für
die Benutzung werden Gebühren nach der aktuellen Gebührentabelle erhoben.. Besonders schriftliche Anfragen, deren Bearbeitung einen
erheblichen Zeitaufwand erfordern, weil keine konkreten Daten
vorliegen, sind mit einigem Kostenaufwand verbunden. Vor allem die
Arbeitszeit der Archivare wird bei schriftlichen Anfragen berechnet.
Auskünfte über die ungefähre Gebührenhöhe können nach Eingang der Anfrage erteilt werden.
Eigene Urkunden
Um die Bearbeitung einer Anfrage betreffend eigener Urkunden (z.B. Taufurkunde, Konfirmation) durchführen zu können, ist uns eine Kopie des Personalausweises vorzulegen. Dies ist als Nachweis des berechtigten Interesses nötig, da diese Angaben dem Datenschutz unterliegen.
Schutzfristen
Kirchenbücher unterliegen besonderen Schutzfristen, die für personenbezogenes Schriftgut im Gesetz festlegt sind. Kirchenbücher mit Eintragungen innerhalb diese Schutzfrist sind von der Benutzung ausgeschlossen.
Es gelten – für das Jahr 2011 - folgende Schutzfristen:
|
Taufbücher |
90 Jahre (z. Zt. bis zum 31.12.1919) |
|
Bestattungsbücher: |
10 Jahre |
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Traubücher: |
70 Jahre (z. Zt. bis zum 31.12.1939) |
|
Konfirmandenregister: |
75 Jahre (z. Zt. bis zum 31.12.1934) |
Standesamtsunterlagen
Personendaten aus der Zeit nach dem 1. Oktober 1874 werden in den örtlichen Standesämtern geführt. Kirchenbücher gelten nach dem Inkrafttreten des preußischen Personenstandsgesetzes nur zur Ermittlung der kirchlichen Amtshandlungen.
